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VGH Bayern, 07.09.2006 - 11 CS 06.837, 11 C 06.841 |
Zitiervorschläge
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. September 2006 - 11 CS 06.837, 11 C 06.841 (https://dejure.org/2006,63113)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Augsburg, 20.12.2022 - Au 7 S 22.2189
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens …
Selbst wenn man angesichts der Verwendung des Begriffs "remittiert" davon ausgeht, dass der Antragsteller am 31. Mai 2022 keine depressiven Symptome (mehr) hatte und bei ihm somit zum damaligen Zeitpunkt keine akute sehr schwere Depression i.S.v. Nr. 7.5.1 der Anlage 4 zur FeV mehr gegeben war, bestanden vorliegend jedoch zum Zeitpunkt der Beibringungsanordnung gerade mit Blick auf die dargelegte Vorgeschichte des Antragstellers (auch die Fachärztin führt in ihrem Schreiben aus: "in der Vergangenheit mehrfach depressive Episoden") jedenfalls zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass beim Antragsteller mit einem Wiederauftreten einer sehr schweren Depression gerechnet werden musste und daher seine Fahreignung nach Nr. 7.5.2 der Anlage 4 zur FeV ausgeschlossen sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 7.9.2006 - 11 CS 06.837 - juris Rn. 32). - VG München, 30.11.2020 - M 6 K 20.683
Entziehung der Fahrerlaubnis, Nichtvorlage Gutachten, Beschränkung der …
Weiter begründet die Beklagte unabhängig von der Frage, inwieweit die Nummer 7.6 der Anlage 4 zur FeV und die Begutachtungsleitlinien für den Fall einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis die (ausschließliche) Begutachtung durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie mit verkehrsmedizinischer Qualifikation als ausschließlich verbindlich anordnen will und dies mangels Rechtsnormqualität (vgl. BayVGH, B.v. 7.9.2006 - 11 CS 06.837, juris) rechtlich auch kann, warum und inwieweit im Fall der Klägerin eine andere Anordnung getroffen wird. - VG München, 30.11.2010 - M 6a S0 10.4399
Antrag auf Prozesskostenhilfe (stattgegeben)
In seiner Entscheidung vom 7. September 2006 (Az.: 11 CS 06.837 - juris-) hat der Bay. Verwaltungsgerichtshof (…Rdnr. 28 f.) ausgeführt:. - VG München, 17.04.2014 - M 6a S 14.418
Entziehung der Fahrerlaubnis
Denn nach § 11 Abs. 2 Satz 2 FeV genügt es bereits, dass Tatsachen vorliegen, die auf eine Erkrankung im Sinne der Anlage 4 hinweisen (BayVGH, B.v. 7.9.2006 - 11 CS 06.837, 11 C 06.841 - juris).